Seit ca. 1988 vertrete
ich
Versicherungsgesellschaften
bundesweit in
gerichtlichen
Prozessen. Die
Obsiegensquote ist
sehr hoch, was nicht
nur daran liegt, dass
die Rechtsstreite von
den
Versicherungsgesellschaften
sehr gut vorbereitet
wurden bzw. werden,
sondern auch daran,
dass ich durch die
jahrelange sehr
umfangreiche
Beauftragung von den
Versicherungsgesellschaften
sowohl im
Unfallversicherungsbereich
als auch im hierzu
gehörigen
medizinischen Bereich
einen reichen
Erfahrungsschatz
erwerben konnte.
Regelmässig besuche
ich Seminare im
Bereich des privaten
Unfallversicherungsrechts,
bilde mich auch im
medizinischen Bereich
ständig fort und
verfüge auch dort über
umfangreiche
Literatur. Seit
2001 bin ich erfolgreich
als Referentin auf
Seminaren bzw.
fachspezifischen
Diskussionsforen
tätig. Das private
Unfallversicherungsrecht
umfasst ca. 70% meiner
anwaltlichen
Tätigkeit.
Als Basis der
Zusammenarbeit biete
ich folgendes an:
1. Allgemeine
Vertretung
Im Bereich
Unfallversicherungsrecht
biete ich eine
bundesweite Vertretung
an, wobei alle
Schriftsätze von mir
gefertigt werden.
Gerichtstermine, auch
außerhalb
beziehungsweise
bundesweit, nehme ich,
wenn möglich,
persönlich wahr,
ansonsten beauftrage
ich
erforderlichenfalls
geeignete
unterbevollmächtigte
Rechtsanwälte. Diese
erhalten von mir alle
notwendigen
Schriftsätze,
Unterlagen und
sonstigen
Informationen,
um eine optimale
Terminswahrnehmung
erbringen zu können.
2. Unterlagen,
Kommunikation
Zur
Schadensbearbeitung
genügt mir Ihre
Handakte, die Sie mir
im Original
beziehungsweise in
Kopie per Post, per
Fax oder per E-Mail
übermitteln können.
3.
Sachverhaltsaufklärung
Soweit bei der
Durchführung von
Klageverfahren noch
Aufklärungsbedarf
hinsichtlich des
Sachverhalts besteht,
setze ich mich
im Einzelfall auch
unmittelbar mit VN,
Versicherungsvermittler
oder anderen
Beteiligten in
Verbindung, um von
diesen Details zum
diesseitigen Vortrag
in Erfahrung zu
bringen, soweit Sie
hiermit einverstanden
sind bzw. dies
wünschen.
4. Aktenbearbeitung
Die Prozessführung
durch mich erfolgt
dergestalt, dass Ihnen
die geringst mögliche
Arbeit entsteht. So
werden in meinen
Anschreiben an Sie die
wichtigsten Fakten des
Falles nochmals kurz
erwähnt, um unnötiges
wiederholtes
Aktenstudium
Ihrerseits zu
vermeiden.
5. Prozessleitende
Entscheidungen
Soweit prozessleitende
Entscheidungen zu
treffen sind, werde
ich Ihnen bereits
vorab verschiedene
Lösungsmöglichkeiten
unterbreiten und eine
entsprechende
Empfehlung abgeben und
auch begründen.
6. Gutachten
Bei der Auswahl
medizinischer
Gutachter kann ich
häufig behilflich
sein, da ich über
Listen geeigneter /
ungeeigneter Gutachter
verfüge.
7. Seminartätigkeit
Interessierten
Versicherungsunternehmen
biete ich
Seminartätigkeit im
Bereich des privaten
Unfallversicherungsrechts
an. Die
Seminartätigkeit
erfolgt individuell
gemäß den Wünschen der
Versicherungsgesellschaft
und wird abgestimmt
auf den Kenntnisstand
und die Wünsche
derselben bzw. deren
zu schulender
Mitarbeiter.
Seminarinhalte,
Preise, Daten etc.
können individuell
ausgehandelt werden.
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