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Interne Regresse zwischen Industrie- und Gewerbehaftpflicht-versicherern und Sozialversicherungs-trägern
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Karge-Stock Interne Regresse zwischen Industrie- und Gewerbehaftpflichtversicherern und Sozialversicherungsträgern

In diesem Bereich vertrete ich Industrie- und Gewerbehaftpflichtversicherer, die aufgrund von Personenschäden nicht nur von den Geschädigten direkt auf Schmerzensgeld, sondern auch von den Sozialversicherungsträgern, insbesondere Berufsgenossenschaften und Krankenversichern, im Rahmen von Regressen in Anspruch genommen werden, § 116 SGB X beziehungsweise § 110 SGB VII. In diesem Bereich stelle ich auch, sofern vom Auftraggeber gewünscht, eigene Ermittlungen zum Zwecke der weiteren Sachverhaltsaufklärung an, setze mich direkt mit dem VN sowie sonstigen Beteiligten in Verbindung, besorge selbständig weitere technische Unterlagen, BG-Vorschriften, Baupläne, technisches Anleitungsmaterial etc. In diesem Bereich prüfe ich Deckung ebenso wie Haftung, insbesondere die Geltung von Teilungsabkommen, die Anwendung der Haftungserleichterungen in §§ 104 fort folgende SGB VII sowie natürlich die Haftung selbst.

 











      
 
 

Solveig Karge-Stock     Rechtsanwältin

Kennedyallee 93 -  60596 Frankfurt am Main - Tel. +49 (0) 69 / 963 600 53 - Fax 963 600 54

 

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