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Interne Regresse zwischen
Industrie- und Gewerbehaftpflichtversicherern
und
Sozialversicherungsträgern |
In diesem Bereich
vertrete ich
Industrie- und
Gewerbehaftpflichtversicherer,
die aufgrund von
Personenschäden nicht
nur von den
Geschädigten direkt
auf Schmerzensgeld,
sondern auch von den
Sozialversicherungsträgern,
insbesondere
Berufsgenossenschaften
und Krankenversichern,
im Rahmen von
Regressen in Anspruch
genommen werden, § 116
SGB X beziehungsweise
§ 110 SGB VII. In
diesem Bereich stelle
ich auch, sofern vom
Auftraggeber
gewünscht, eigene
Ermittlungen zum
Zwecke der weiteren
Sachverhaltsaufklärung
an, setze mich direkt
mit dem VN sowie
sonstigen Beteiligten
in Verbindung, besorge
selbständig weitere
technische Unterlagen,
BG-Vorschriften,
Baupläne, technisches
Anleitungsmaterial
etc. In diesem Bereich
prüfe ich Deckung
ebenso wie Haftung,
insbesondere die
Geltung von
Teilungsabkommen, die
Anwendung der
Haftungserleichterungen
in §§ 104 fort
folgende SGB VII sowie
natürlich die Haftung
selbst.
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